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§ 63 Bekanntgabe des Wahlergebnisses (1)
§ 64 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse (1)
§ 65 Wahlniederschrift (1)
§ 66 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen (1)
§ 67 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (1)
§ 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (1)
§ 69 Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (1)
§ 70 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land (1)
§ 71 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlgebiet (1)
§ 72 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse (1)
§ 73 Benachrichtigung der gewählten Bewerber (1)
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Europawahlordnung
(EuWO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
2.
Mai
1994
(
BGBl.
I
S. 957
)
, letzte Änderung vom
11.
August
2023
(
BGBl.
I
Nr. 215
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