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§ 19 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, über die Erteilung von Wahlscheinen und über die Bedingungen und Einzelheiten für die Ausübung des Wahlrechts von Unionsbürgern (1)
§ 20 Einsicht in das Wählerverzeichnis (1)
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§ 21 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
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Europawahlordnung
(EuWO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
2.
Mai
1994
(
BGBl.
I
S. 957
)
, letzte Änderung vom
11.
August
2023
(
BGBl.
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