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VG Sigmaringen billigt langdauernde Beförderung von kleinen Kälbern

Sigmaringen. Die EU-Transportverordnung lässt es unter bestimmten Voraussetzungen zu, dass auch nicht abgesetzte Kälber, also Jungtiere, die noch auf Muttermilch angewiesen sind, in Langzeittransporten in das Ausland, etwa nach Spanien oder nach Belgien verfrachtet werden dürfen. Viele sehen dies kritisch. Jetzt entschied das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen im Fall eines Transportunternehmens, das 200 kleine Kälber nach Spanien transportieren will, dies sei rechtmäßig. Dabei hatte das Landratsamt Ravensburg dem Unternehmen den Stempel im Fahrtenbuch verweigert.

Aus Sicht des Landratsamts dürften solche Langzeittransporte gar nicht zugelassen werden. Eine arteigene und verhaltensgerechte Versorgung der Jungtiere mit Tränke bzw. Futter sei mit den derzeitigen Transportfahrzeugen nicht möglich. Die Behörde, die sich unter anderem auf ein von einer Arbeitsgruppe der Bundesländer verfasstes „Handbuch Tiertransporte“ stützt, hatte daneben auch die Planung des Tiertransports bemängelt. Die Angaben zu den Beförderungsintervallen und den Ruhezeiten seien „nicht plausibel“. Das Landratsamt verwies auf ähnliche, im Jahr 2018 durchgeführte Transporte. In allen 13 Fällen sei die geplante Fahrtdauer ordnungswidrig überschritten worden, so die Behörde.

Die Richter wollten davon aber nichts wissen

Sie interessierte in ihrer Eilentscheidung nur, ob das Transportunternehmen über eine gültige Zulassung verfügt bzw. ob gültige Zulassungsnachweise für das Transportmittel und gültige Befähigungsnachweise für die Fahrer vorliegen. Dass das „Handbuch Tiertransporte“ aus Tierschutzgründen eine altersgerechte Versorgung fordert, erklärte das VG für irrelevant. Das Handbuch habe keinen für das Gericht verbindlichen Charakter, so das VG. Und aus der EU-Transportverordnung ergäben sich keine entsprechenden Anforderungen (Az. 4 K 6107/19).

Johannes Buschbeck, Richard Boorberg Verlag