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Gesetz über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
(Deutsche Bahn Gründungsgesetz - DBGrG)
vom
27.
Dezember
1993
(
BGBl.
I
S. 2378
, ber. 1994 I
S. 2439
)
*1
, letzte Änderung vom
9.
Juni
2021
(
BGBl.
I
S. 1614
)
*1
Artikel 2 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes. Gemäß Artikel 11 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes ist das DBGrG am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
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