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1. EkrV
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Anlage 2 zu § 5 Absatz 1
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Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
(1. Eisenbahnkreuzungsverordnung - 1. EkrV)
vom
2.
September
1964
(
BGBl.
I
S. 711
)
, letzte Änderung vom
18.
Mai
2021
(
BGBl.
I
S. 1181
)
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