-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
Farbauswahl:
Notizen zur aktuellen Markierung:
Diese Notiz auch als Lesezeichen speichern
Name des Lesezeichens:
Erstellen in:
Notiz kann nur nach Markieren eines Textes gespeichert werden
Speichern erfolgreich
Speichern fehlgeschlagen
Speichern
Abbrechen
Neu setzen
Löschen
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
→
Eingliederung Schwerbehinderter
→
SchwbAV
→
Dritter Abschnitt Ausgleichsfonds
→
1. Unterabschnitt Gestaltung des Ausgleichsfonds
→
§ 36 Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
vom
28.
März
1988
(
BGBl.
I
S. 484
)
, letzte Änderung vom
24.
November
2023
(
BGBl.
I
Nr. 323
)
Mehr...
Schließen
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
§ 36 Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×