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3. ABSCHNITT Bewertung der Prüfungsleistungen und Feststellung des Prüfungsergebnisses
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§ 15 Zeugnis und Urkunde
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Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft
(VOAPLandw)
vom
17.
November
2008
(
GBl.
S. 414
)
, letzte Änderung vom
21.
Dezember
2021
(
GBl.
2022
S. 1
)
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