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§ 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern
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Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2023)
vom
21.
Dezember
2015
(
BGBl.
I
S. 2498
)
*1
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2512
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das KWKG am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
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