-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
Farbauswahl:
Notizen zur aktuellen Markierung:
Diese Notiz auch als Lesezeichen speichern
Name des Lesezeichens:
Erstellen in:
Notiz kann nur nach Markieren eines Textes gespeichert werden
Speichern erfolgreich
Speichern fehlgeschlagen
Speichern
Abbrechen
Neu setzen
Löschen
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Finanzwesen
→
Steuern und Abgaben
→
Allgemeines Steuerrecht
→
MV
→
4. Teil Besondere Vorschriften
→
§ 14 Mitteilung von Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen an die Anbieter von Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
(Mitteilungsverordnung - MV)
vom
7.
September
1993
(
BGBl.
I
S. 1554
)
, letzte Änderung vom
19.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2432
)
Mehr...
Schließen
Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
§ 14 Mitteilung von Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen an die Anbieter von Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×