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Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden
(Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
vom
4.
August
2019
(
BGBl.
I
S. 1147
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 17
)
*1
Artikel 22 des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes. Gemäß Artikel 34 Absatz 5 dieses Gesetzes tritt das Unterhaltssicherungsgesetz am 1. Januar 2020 in Kraft.
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