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Gesetz über die Rechtsstellung der Reservisten
(Reservistengesetz - ResG)
vom
21.
Juli
2012
(
BGBl.
I
S. 1583
)
*1
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 392
)
*1
Artikel 3 des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes. Gemäß Artikel 18 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das ResG am 26. Juli 2012 in Kraft getreten.
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Gesetz über die Rechtsstellung der Reservisten
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