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SchwarzArbG
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Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)
vom
23.
Juli
2004
(
BGBl.
I
S. 1842
)
*1
, letzte Änderung vom
28.
Juni
2023
(
BGBl.
I
Nr. 172
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung. Gemäß Artikel 26 Abs. 1 dieses Gesetzes ist das SchwarzArbG am 1. August 2004 in Kraft getreten.
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