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Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher
(Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG)
vom
19.
April
2001
(
BGBl.
I
S. 623
)
*1
, letzte Änderung vom
5.
Oktober
2021
(
BGBl.
I
S. 4607
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts vom 19. April 2001.
Gemäß Artikel 4 dieses Gesetzes trat das Gerichtsvollzieherkostengesetz am 1. Mai 2001 in Kraft.
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