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Rechtsstand anzeigen
Übereinkommen – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union*1
vom 29. Mai 2000 (BGBl. 2005 II S. 651), ratifiziert durch Gesetz vom 22. Juli 2005 (BGBl. II S. 650) , in Kraft getreten am 2. Februar 2006 gemäß Bekanntmachung des Auswärtigen Amtes vom 2. Februar 2006 (BGBl. II S. 1379 )
Im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten, die durch die Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen vom 3. April 2014 (ABl. L 130 vom 1. 5. 2014 S. 1) gebunden sind, werden gemäß Artikel 34 Absatz 1 dieser Richtlinie die ihr entsprechenden Bestimmungen des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen unbeschadet von deren Anwendbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten mit Wirkung vom 22. Mai 2017 ersetzt.