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RDGEG
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Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz
(RDGEG)
vom
12.
Dezember
2007
(
BGBl.
I
S. 2840
)
*1
, letzte Änderung vom
10.
März
2023
(
BGBl.
I
Nr. 64
)
*1
Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts. Gemäß Artikel 20 dieses Gesetzes ist das RDGEG am 1. Juli 2008 in Kraft getreten.
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Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz
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