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Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall
(Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV)
vom
2.
Dezember
2016
(
BGBl.
I
S. 2770
)
*1
, letzte Änderung vom
28.
April
2022
(
BGBl.
I
S. 700
)
*1
Artikel 2 der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung. Gemäß Artikel 10 Absatz 1 dieser Verordnung tritt die Abfallbeauftragtenverordnung am 1. Juni 2017 in Kraft.
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Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall
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