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Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln - alte Fassung -
(Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)
vom
3.
Juli
2020
(
BGBl.
I
S. 1547
)
*1
, letzte Änderung vom
10.
März
2023
(
BGBl.
I
Nr. 67
)
*1
Artikel 2 der Vierten Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge. Gemäß Artikel 3 dieser Verordnung tritt die Dopingmittel-Mengen-Verordnung am 9. Juli 2020 in Kraft.
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Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln - alte Fassung -
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