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Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln
(Bundesnichtraucherschutzgesetz - BNichtrSchG)
vom
20.
Juli
2007
(
BGBl.
I
S. 1595
)
*1
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 109
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Gemäß Artikel 7 Abs. 1 dieses Gesetzes ist das Bundesnichtraucherschutzgesetz am 1. September 2007 in Kraft getreten.
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Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln
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