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Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen (TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen - TPG-OrganV)
vom 11. Februar 2013 (BGBl. I S. 188)*1, letzte Änderung vom 28. Mai 2014 (BGBl. I S. 601)
Artikel 1 der Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und zur Änderung der TPG-Gewebeverordnung und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung. Gemäß Artikel 4 dieser Verordnung tritt die TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen am 16. Februar 2013 in Kraft.