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§ 27 a Regelungsbefugnisse der Länder
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Passgesetz
(PassG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
30.
Oktober
2023
(
BGBl.
I
Nr. 291
)
, letzte Änderung vom
22.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 104
)
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