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Anlage I zu § 20 Absatz 2 Satz 1
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Bundesbesoldungsgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.
Juni
2009
(
BGBl.
I
S. 1434
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 414
)
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