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§ 21 Höherer Dienst
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Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
vom
12.
Februar
2009
(
BGBl.
I
S. 284
)
, letzte Änderung vom
27.
Januar
2023
(
BGBl.
I
Nr. 30
)
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