-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
Farbauswahl:
Notizen zur aktuellen Markierung:
Diese Notiz auch als Lesezeichen speichern
Name des Lesezeichens:
Erstellen in:
Notiz kann nur nach Markieren eines Textes gespeichert werden
Speichern erfolgreich
Speichern fehlgeschlagen
Speichern
Abbrechen
Neu setzen
Löschen
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Staats- und Verfassungsrecht
→
Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
→
BNDG
→
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
→
§ 66 Strafvorschriften
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz über den Bundesnachrichtendienst
(BND-Gesetz - BNDG)
vom
20.
Dezember
1990
(
BGBl.
I
S. 2954
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 410
)
*1
Artikel 4 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes. Gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes ist das BND-Gesetz am 30. Dezember 1990 in Kraft getreten.
Mehr...
Schließen
Gesetz über den Bundesnachrichtendienst
§ 66 Strafvorschriften
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×