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Verordnung über die Übermittlung von Auskünften an die Nachrichtendienste des Bundes
(Nachrichtendienste-Übermittlungsverordnung - NDÜV)
vom
11.
Oktober
2012
(
BGBl.
I
S. 2117
)
, letzte Änderung vom
12.
Mai
2021
(
BGBl.
I
S. 990
)
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