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Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes
(Kontrollgremiumgesetz - PKGrG)
vom
29.
Juli
2009
(
BGBl.
I
S. 2346
)
*1
, letzte Änderung vom
19.
April
2021
(
BGBl.
I
S. 771
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Gemäß Artikel 4 Satz 1 dieses Gesetzes ist das PKGrG am 4. August 2009 in Kraft getreten.
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