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Verordnung des Finanzministeriums über die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der unteren Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verteidigungslasten einschließlich der Besatzungslasten (4)
Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Führung von Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Verteidigungslasten hier: Prozeßvertretung in Rechtsstreitigkeiten aus dem Aufgabenbereich der Stationierungs- und Truppenschäden sowie aus dem Aufgabenbereich der bei den Stationierungsstreitkräften und den NATO-Hauptquartieren beschäftigten Arbeitnehmer a.F. (5)
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NeuOrgVertLastVerwG BW
NeuOrgVertLastVerwG BW | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 21.2.1985
Gesetz über die Neuorganisation der Verteidigungslastenverwaltung
Gesetz über die Neuorganisation der Verteidigungslastenverwaltung § 1 (Zuständigkeiten) § 2 (Kostenerstattung) § 3 (Inkrafttreten)
NeuOrgVertLastVerwG BW | § 3 (Inkrafttreten)
Gesetz über die Neuorganisation der Verteidigungslastenverwaltung
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NeuOrgVertLastVerwG BW | § 2 (Kostenerstattung)
Gesetz über die Neuorganisation der Verteidigungslastenverwaltung
Gesetz über die Neuorganisation der Verteidigungslastenverwaltung § 2 (Kostenerstattung) (1) Die bei der Durchführung der in § 1 Abs. 1 genannten Aufgaben entstehenden notwendigen Verwaltungskosten, ...
NeuOrgVertLastVerwG BW | § 1 (Zuständigkeiten)
Gesetz über die Neuorganisation der Verteidigungslastenverwaltung
Gesetz über die Neuorganisation der Verteidigungslastenverwaltung § 1 (Zuständigkeiten) (1) Die Aufgaben der Ämter für Verteidigungslasten werden von den unteren Verwaltungsbehörden durchgeführt. (2...
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Gesetz über die Neuorganisation der Verteidigungslastenverwaltung
in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.
Februar
1985
(
GBl.
S. 29
)
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