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Kapitel 4 Laufbahngruppe der Offizierinnen und Offiziere
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Abschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
31
SLV | § 27 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 10.12.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 27 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes (1) 1In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere ...
SLV | § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 10.12.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (1) 1Die Laufbahnausbildung zur Offizierin oder zum Offizier dauert min...
SLV | § 32 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 10.12.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 32 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes (1) 1In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere...
SLV | § 38 Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 38 Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter (1) Als Anwärterin oder Anwärter für die La...
SLV | § 29 Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 29 Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter (1) 1Die Beförderung der Anwärterinnen und Anwärter ist...
SLV | § 28 Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 28 Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter (1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Off...
SLV | § 37 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 37 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes (1) Wenn die Voraussetzungen des § 33 Absatz 1 e...
SLV | Abschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Abschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
SLV | Unterabschnitt 2 Sanitätsdienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Unterabschnitt 2 Sanitätsdienst
SLV | § 31 Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 31 Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere (1) Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit der Ernennung ...
SLV | Unterabschnitt 4 Geoinformationsdienst der Bundeswehr
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Unterabschnitt 4 Geoinformationsdienst der Bundeswehr
SLV | § 47 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 47 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und ...
SLV | § 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere (1) Die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere ist nach folgenden Dienstzeiten se...
SLV | § 41 Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 41 Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit Ernen...
SLV | § 45 Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 45 Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des mi...
SLV | § 25 Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 25 Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung (1) Für militärfachliche Verwendungen, die eine Hochschulausbildung erfordern,...
SLV | § 30 Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 30 Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes ...
SLV | § 35 Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 35 Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmu...
SLV | § 34 Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 34 Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter (1) 1Die Beförderung der Anwärterinnen und Anwä...
SLV | Unterabschnitt 1 Truppendienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Unterabschnitt 1 Truppendienst
Datum
Rechtssystematik
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Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
vom
28.
Mai
2021
(
BGBl.
I
S. 1228
, ber.
S. 5240
)
*1
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 392
)
*1
Artikel 1 der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung tritt die Soldatenlaufbahnverordnung am 5. Juni 2021 in Kraft.
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Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
Abschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
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