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SLV
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Rechtssystematik
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von
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SLV | § 3 a Referenzgruppen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 3 a Referenzgruppen (1) 1Für die in § 27 b Absatz 1 des Soldatengesetzes genannten Soldatinnen und Soldaten hat das Bundesamt für das...
SLV | § 2 Dienstliche Beurteilung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 2 Dienstliche Beurteilung (1) In der dienstlichen Beurteilung sind die Leistungen der Soldatin oder des Soldaten nachvollziehbar darz...
SLV | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten Vorspann Kapitel 1 Allgemeines § 1 Persönlicher Geltungsbereich, Dienstgradbezeichnungen § 2 Dienstliche Beurteilung § 3 Beurt...
SLV | § 3 Beurteilungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 3 Beurteilungsverfahren (1) 1Die dienstliche Beurteilung wird von der oder dem nächsten Disziplinarvorgesetzten als Erstbeurteilerin ...
SLV | § 11 Beförderung der Mannschaften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 10.12.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 11 Beförderung der Mannschaften Die Beförderung der Mannschaften ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig: 1. zum Gefreiten nach drei...
SLV | § 27 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 10.12.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 27 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes (1) 1In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere ...
SLV | § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 10.12.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (1) 1Die Laufbahnausbildung zur Offizierin oder zum Offizier dauert min...
SLV | § 32 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 10.12.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 32 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes (1) 1In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere...
SLV | § 48 Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 10.12.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 48 Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (1) Die in ...
SLV | § 38 Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 38 Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter (1) Als Anwärterin oder Anwärter für die La...
SLV | § 29 Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 29 Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter (1) 1Die Beförderung der Anwärterinnen und Anwärter ist...
SLV | § 22 Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 22 Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (1) Die in ...
SLV | Unterabschnitt 1 Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Unterabschnitt 1 Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
SLV | § 4 Ordnung der Laufbahnen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 4 Ordnung der Laufbahnen 1Die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten sind den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinne...
SLV | § 28 Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 28 Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter (1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Off...
SLV | § 7 Beförderung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 7 Beförderung (1) Beförderung ist die Verleihung eines höheren Dienstgrades. (2) Eine Beförderung ist, soweit in dieser Verordnung ...
SLV | Vorspann
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Auf Grund des § 93 Absatz 1 Nummer 2 des Soldatengesetzes, der durch Artikel 6 Nummer 32 Buchstabe a des Gesetzes vom 4. August 2019 (BG...
SLV | § 37 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 37 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes (1) Wenn die Voraussetzungen des § 33 Absatz 1 e...
SLV | § 21 Aufstieg in eine Laufbahn der Feldwebel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 21 Aufstieg in eine Laufbahn der Feldwebel (1) 1Wenn die Voraussetzungen des § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und für die Laufbahn der F...
SLV | § 51 Übergangsvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 51 Übergangsvorschriften (1) Bis zum 30. Juli 2021 ist für die dienstlichen Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten § 2 der Soldat...
Datum
Rechtssystematik
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Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
vom
28.
Mai
2021
(
BGBl.
I
S. 1228
, ber.
S. 5240
)
*1
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 392
)
*1
Artikel 1 der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung tritt die Soldatenlaufbahnverordnung am 5. Juni 2021 in Kraft.
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