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Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Datum
Rechtssystematik
1
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von
57
SG | § 31 Fürsorge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.1.2024 (Änderung vom 22.1.2024)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 31 Fürsorge (1) 1Der Bund hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Berufssoldaten und des Soldaten auf Zeit sowie ihrer Famil...
SG | § 27 b Referenzgruppen; Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 27 b Referenzgruppen; Verordnungsermächtigung (1) 1Für die fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung von Soldaten sind Referenzgruppen zu bild...
SG | § 27 a Dienstliche Beurteilung; Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 27 a Dienstliche Beurteilung; Verordnungsermächtigung (1) Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Soldaten sind zu beurteilen 1. in regelmäßig...
SG | § 14 Verschwiegenheit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.7.2023 (Änderung vom 31.5.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 14 Verschwiegenheit (1) 1Der Soldat hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, über die ihm bei oder bei Gelegenheit seiner dienstlichen Tä...
SG | § 30 Geld- und Sachbezüge, Versorgung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 30 Geld- und Sachbezüge, Versorgung (1) 1Der Soldat hat Anspruch auf Geld- und Sachbezüge, Versorgung, Reise- und Umzugskostenvergütung nach Maßgabe b...
SG | § 3 a Intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2022 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 3 a Intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (1) 1Ein Soldat, der in einer Verwendung mit besonders hohen Sicherhei...
SG | § 4 Ernennung, Dienstgradbezeichnungen, Uniform
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.7.2021 (Änderung vom 28.6.2021)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 4 Ernennung, Dienstgradbezeichnungen, Uniform (1) Einer Ernennung bedarf es 1. zur Begründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten oder eines...
SG | § 27 Laufbahnvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.6.2020 (Änderung vom 19.6.2020)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 27 Laufbahnvorschriften (1) Vorschriften über die Laufbahnen der Soldaten werden nach den Grundsätzen der Absätze 2 bis 6 durch Rechtsverordnung erlas...
SG | § 18 Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschaftsverpflegung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.6.2020 (Änderung vom 19.6.2020)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 18 Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschaftsverpflegung 1Der Soldat ist auf dienstliche Anordnung verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu woh...
SG | § 29 Personalakte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2019 (Änderung vom 20.11.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 29 Personalakte*2 1Für jeden Soldaten ist eine Personalakte zu führen. 2Sofern in den §§ 29 a bis 29 d nichts anderes bestimmt ist, gelten die §§ 106 b...
SG | § 1 Begriffsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 1 Begriffsbestimmungen (1) 1Soldat ist, wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht. 2Staat und ...
SG | § 30 d Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 30 d Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten (1) 1Die höchstzulässige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von ...
SG | § 29 b Gesundheitsakte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 29 b Gesundheitsakte (1) 1Für jeden Soldaten ist eine Gesundheitsakte zu führen. 2Die Gesundheitsakte besteht aus der Gesundheitsgrundakte und aus fal...
SG | § 17 a Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 17 a Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte (1) 1Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wie...
SG | § 29 e Befugtes Offenbaren von Privatgeheimnissen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 29 e Befugtes Offenbaren von Privatgeheimnissen Werden Privatgeheimnisse, die zugleich Daten im Sinne des § 29 b Absatz 3 oder 6 sind, auf der Grundlag...
SG | § 30 c Arbeitszeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 30 c Arbeitszeit (1) 1Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Soldaten, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung verwendet...
SG | § 28 a Urlaub bis zum Beginn des Ruhestandes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 28 a Urlaub bis zum Beginn des Ruhestandes (1) 1Einem Berufssoldaten kann nach mindestens 20-jähriger Beschäftigung im öffentlichen Dienst und nach Vo...
SG | § 17 Verhalten im und außer Dienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 17 Verhalten im und außer Dienst (1) Der Soldat hat Disziplin zu wahren und die dienstliche Stellung des Vorgesetzten in seiner Person auch außerhalb ...
SG | § 29 c Personalaktenführende Stelle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 29 c Personalaktenführende Stelle (1) 1Die Personalakte wird geführt 1. für nach der Bundesbesoldungsordnung B besoldete oder entsprechend verwendete...
SG | § 30 a Teilzeitbeschäftigung, Familienpflegezeit und Pflegezeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 30 a Teilzeitbeschäftigung, Familienpflegezeit und Pflegezeit (1) 1Einem Soldaten kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung im Umfang von mindestens der H...
Datum
Rechtssystematik
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Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(Soldatengesetz - SG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
30.
Mai
2005
(
BGBl.
I
S. 1482
)
, letzte Änderung vom
22.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 17
)
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