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SG
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
157
SG | § 31 Fürsorge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.1.2024 (Änderung vom 22.1.2024)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 31 Fürsorge (1) 1Der Bund hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Berufssoldaten und des Soldaten auf Zeit sowie ihrer Famil...
SG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.1.2024 (Änderung vom 22.1.2024)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften 1. Allgemeines § 1 Begriffsbestimmungen § 2 Dauer des Wehrdienstverhältnisses; Dienstzeitberechnung § 3 ...
SG | § 58 h Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58 b
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 58 h Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58 b (1) Der freiwillige Wehrdienst nach § 58 b endet 1. durch Entlassung entsprechend § 46 Absa...
SG | § 75 Entlassung aus den Dienstleistungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 75 Entlassung aus den Dienstleistungen (1) 1Der Soldat ist entlassen mit Ablauf des Monats, in dem er das für ihn nach § 59 Abs. 1, 2 oder 3 festgeset...
SG | § 56 Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 56 Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit (1) Mit der Beendigung seines Dienstverhältnisses durch Zeitabla...
SG | § 86 Bußgeldvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 86 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 71 Satz 3, § 73 Satz 4 oder § 77 Abs. 4 Nr. 7 sich e...
SG | § 83 Besondere Vorschriften für das Vorverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 83 Besondere Vorschriften für das Vorverfahren (1) 1Der Widerspruch gegen Verwaltungsakte, die auf Grund des Vierten Abschnitts dieses Gesetzes durch ...
SG | § 71 Ärztliche Untersuchung, Anhörung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 71 Ärztliche Untersuchung, Anhörung 1Ungediente Personen, die sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 freiwillig zu Dienstleistungen verpflichten wollen, sind vo...
SG | § 55 Entlassung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 55 Entlassung (1) 1Für den Soldaten auf Zeit gilt § 46 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 5 sowie 7 und 8 und Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 a entspr...
SG | § 72 Heranziehung von ungedienten Dienstleistungspflichtigen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 72 Heranziehung von ungedienten Dienstleistungspflichtigen (1) 1Ungediente Dienstleistungspflichtige (§ 59 Abs. 3 Satz 1), die nach § 71 verfügbar sin...
SG | § 47 a Besondere Verfahrensvorschriften für die Entlassung nach § 46 Absatz 2 a
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 47 a Besondere Verfahrensvorschriften für die Entlassung nach § 46 Absatz 2 a (1) 1Der Berufssoldat ist über den Beginn eines auf seine Entlassung nac...
SG | § 53 Verurteilung nach Beendigung des Dienstverhältnisses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 53 Verurteilung nach Beendigung des Dienstverhältnisses (1) 1Ein Berufssoldat im Ruhestand oder ein früherer Berufssoldat, 1. gegen den wegen einer T...
SG | § 27 b Referenzgruppen; Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 27 b Referenzgruppen; Verordnungsermächtigung (1) 1Für die fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung von Soldaten sind Referenzgruppen zu bild...
SG | § 73 Heranziehung von gedienten Dienstleistungspflichtigen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 73 Heranziehung von gedienten Dienstleistungspflichtigen 1Dienstleistungspflichtige, die bereits in der Bundeswehr gedient haben, werden nach Feststell...
SG | § 38 Hindernisse der Berufung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 38 Hindernisse der Berufung (1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nicht berufen werden, wer 1. durch ein...
SG | § 46 Entlassung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 46 Entlassung (1) 1Ein Berufssoldat ist entlassen, wenn er die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes verliert. 2Das Bu...
SG | § 93 Verordnungsermächtigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 93 Verordnungsermächtigungen (1) Die Bundesregierung erlässt die Rechtsverordnungen über 1. die Nebentätigkeit der Soldaten nach § 20 Abs. 7, 2. di...
SG | § 49 Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Berufssoldaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 49 Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Berufssoldaten (1) Die Zugehörigkeit des Berufssoldaten zur Bundeswehr endet mit d...
SG | § 85 Besondere Vorschriften für die Anfechtungsklage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 85 Besondere Vorschriften für die Anfechtungsklage 1Die Anfechtungsklage gegen den Untersuchungsbescheid (§ 71 Satz 5 und § 73 Satz 3), die Anfechtungs...
SG | § 62 Besondere Auslandsverwendungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 62 Besondere Auslandsverwendungen (1) Besondere Auslandsverwendungen sind Verwendungen, die auf Grund eines Übereinkommens, eines Vertrages oder einer...
Datum
Rechtssystematik
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Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(Soldatengesetz - SG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
30.
Mai
2005
(
BGBl.
I
S. 1482
)
, letzte Änderung vom
22.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 17
)
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