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AktG
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ERSTES BUCH Aktiengesellschaft
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SECHSTER TEIL Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
Datum
Rechtssystematik
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20
von
77
AktG | § 202 Voraussetzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.12.2023 (Änderung vom 11.12.2023)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 202 Voraussetzungen (1) 1Die Satzung kann den Vorstand für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Gesellschaft ermächtigen, das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag (...
AktG | § 186 Bezugsrecht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.12.2023 (Änderung vom 11.12.2023)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 186 Bezugsrecht (1) 1Jedem Aktionär muß auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden. 2Für die Ausübun...
AktG | § 192 Voraussetzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.12.2023 (Änderung vom 11.12.2023)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 192 Voraussetzungen (1) Die Hauptversammlung kann eine Erhöhung des Grundkapitals beschließen, die nur so weit durchgeführt werden soll, wie von einem Umtausch- oder Bezugsrecht G...
AktG | § 225 Gläubigerschutz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2022 (Änderung vom 5.7.2021)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 225 Gläubigerschutz (1) 1Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs M...
AktG | § 233 Gewinnausschüttung. Gläubigerschutz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2022 (Änderung vom 5.7.2021)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 233 Gewinnausschüttung. Gläubigerschutz (1) 1Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden, bevor die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen zehn vom Hundert des Grundkapi...
AktG | § 209 Zugrunde gelegte Bilanz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 3.6.2021)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 209 Zugrunde gelegte Bilanz (1) Dem Beschluß kann die letzte Jahresbilanz zugrunde gelegt werden, wenn die Jahresbilanz geprüft und die festgestellte Jahresbilanz mit dem uneinges...
AktG | § 214 Aufforderung an die Aktionäre
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 12.12.2019)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 214 Aufforderung an die Aktionäre (1) 1Nach der Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Aktien hat der Vorstand unverzüglich die Aktionä...
AktG | § 237 Voraussetzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.4.2017 (Änderung vom 11.4.2017)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 237 Voraussetzungen (1) 1Aktien können zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden. 2Eine Zwangseinziehung ist nur zulässig, wenn sie in der ursprünglich...
AktG | § 221 (Wandelschuldverschreibungen; Gewinnschuldverschreibungen; Genussrechte)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2015 (Änderung vom 22.12.2015)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 221 (Wandelschuldverschreibungen; Gewinnschuldverschreibungen; Genussrechte) (1) 1Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern oder der Gesellschaft ein Umtausch- oder Bezugsre...
AktG | § 195 Anmeldung des Beschlusses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2015 (Änderung vom 22.12.2015)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 195 Anmeldung des Beschlusses (1) 1Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluß über die bedingte Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister an...
AktG | § 194 Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2015 (Änderung vom 22.12.2015)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 194 Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen (1) 1Wird eine Sacheinlage gemacht, so müssen ihr Gegenstand, die Person, von der die Gesellschaft den Gege...
AktG | § 201 Anmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2015 (Änderung vom 22.12.2015)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 201 Anmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien (1) Der Vorstand meldet ausgegebene Bezugsaktien zur Eintragung in das Handelsregister mindestens einmal jährlich bis spätestens zum End...
AktG | § 240 (Kapitalherabsetzung und Auflösung von Gewinnrücklagen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 240 (Kapitalherabsetzung und Auflösung von Gewinnrücklagen) 1Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als „Ertrag aus der Kapitalhera...
AktG | § 193 Erfordernisse des Beschlusses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 31.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 193 Erfordernisse des Beschlusses (1) 1Der Beschluß über die bedingte Kapitalerhöhung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Gr...
AktG | § 217 Beginn der Gewinnbeteiligung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 217 Beginn der Gewinnbeteiligung (1) Neue Aktien nehmen, wenn nichts anderes bestimmt ist, am Gewinn des ganzen Geschäftsjahrs teil, in dem die Erhöhung des Grundkapitals beschlos...
AktG | § 205 Ausgabe gegen Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 205 Ausgabe gegen Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen (1) Gegen Sacheinlagen dürfen Aktien nur ausgegeben werden, wenn die Ermächtigung es vorsieht. (2) 1Der Gegenstand der S...
AktG | § 228 Herabsetzung unter den Mindestnennbetrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 228 Herabsetzung unter den Mindestnennbetrag (1) Das Grundkapital kann unter den in § 7 bestimmten Mindestnennbetrag herabgesetzt werden, wenn dieser durch eine Kapitalerhöhung wi...
AktG | § 181 Eintragung der Satzungsänderung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 181 Eintragung der Satzungsänderung (1) 1Der Vorstand hat die Satzungsänderung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 2Der Anmeldung ist der vollständige Wortlaut der S...
AktG | § 184 Anmeldung des Beschlusses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 184 Anmeldung des Beschlusses (1) 1Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister...
AktG | § 234 Rückwirkung der Kapitalherabsetzung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 234 Rückwirkung der Kapitalherabsetzung (1) Im Jahresabschluß für das letzte vor der Beschlußfassung über die Kapitalherabsetzung abgelaufene Geschäftsjahr können das gezeichnete ...
Datum
Rechtssystematik
1
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20
von
77
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Aktiengesetz
vom
6.
September
1965
(
BGBl.
I
S. 1089
)
, letzte Änderung vom
11.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 354
)
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