Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen. Gemäß Artikel 12 ist dieses Gesetz vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Vorschriften des Artikels 1, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2001.