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Allgemeine Verfügung des JuM über die Erteilung der Feststellungserklärung nach den §§ 1059 a Nr. 2, 1092 Abs. 2 und 1098 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs a.F. (3)
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WEG
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
62
WEG | § 9 a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 22.12.2023)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 9 a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (1) 1Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen,...
WEG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.12.2023 (Änderung vom 22.12.2023)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht Teil 1 Wohnungseigentum Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen § 1 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Begründung des Wohnungseigentums § 2 ...
WEG | § 48 Übergangsvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.11.2022 (Änderung vom 7.11.2022)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 48 Übergangsvorschriften (1) 1§ 5 Absatz 4, § 7 Absatz 2 und § 10 Absatz 3 in der vom 1. Dezember 2020 an geltenden Fassung gelten auch f...
WEG | § 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis (1) Wird das Dauerwohnrecht veräußert, so tritt der Erwerber an Stelle des Veräußerers in die sich wä...
WEG | § 49 Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 49 Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse (1) Werden Rechtsverhältnisse, mit denen ein Rechtserfolg bezweckt wird, der den durch dies...
WEG | § 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift (1) Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird von dem Verwalter mindestens einmal im Jahr einber...
WEG | § 37 Vermietung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 37 Vermietung (1) Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpac...
WEG | § 30 Wohnungserbbaurecht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 30 Wohnungserbbaurecht (1) Steht ein Erbbaurecht mehreren gemeinschaftlich nach Bruchteilen zu, so können die Anteile in der Weise beschr...
WEG | § 8 Teilung durch den Eigentümer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 8 Teilung durch den Eigentümer (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem G...
WEG | § 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums (1) 1Gegenstand des Sondereigentums sind die gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Räume sowie...
WEG | § 4 Formvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 4 Formvorschriften (1) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums ist die Einigung der Beteiligten über den Eintritt der Rechts...
WEG | § 41 Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 41 Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte (1) Für Dauerwohnrechte, die zeitlich unbegrenzt oder für einen Zeitraum von m...
WEG | § 11 Aufhebung der Gemeinschaft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 11 Aufhebung der Gemeinschaft (1) 1Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. 2Dies gilt auch für eine Aufheb...
WEG | § 33 Inhalt des Dauerwohnrechts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 33 Inhalt des Dauerwohnrechts (1) 1Das Dauerwohnrecht ist veräußerlich und vererblich. 2Es kann nicht unter einer Bedingung bestellt werd...
WEG | § 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum (1) 1Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Ve...
WEG | § 31 Begriffsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 31 Begriffsbestimmungen (1) 1Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, b...
WEG | § 1 Begriffsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 1 Begriffsbestimmungen (1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen ...
WEG | § 39 Zwangsversteigerung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 39 Zwangsversteigerung (1) Als Inhalt des Dauerwohnrechts kann vereinbart werden, dass das Dauerwohnrecht im Fall der Zwangsversteigerung...
WEG | § 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher (1) Die Wohnungsgrundbücher werden geschlossen: 1. von Amts wegen, wenn die Sondereigentumsrechte g...
WEG | § 40 Haftung des Entgelts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 40 Haftung des Entgelts (1) 1Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und Reallasten, die dem Dauerwohnrecht im Rang vorgehen oder gleic...
Datum
Rechtssystematik
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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(Wohnungseigentumsgesetz - WEG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.
Januar
2021
(
BGBl.
I
S. 34
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
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