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Vorschriften (288326)
Staats- und Verfassungsrecht (5585)
Verfassungsrecht (1248)
Verfassungen (547)
Hoheitsgebiet (65)
Staatsangehörigkeit (236)
StAG (50)
§ 1 (Begriff "Deutscher") (1)
§ 2 (weggefallen) (1)
§ 3 (Erwerb der Staatsangehörigkeit) (1)
§ 4 (Erwerb durch Geburt) (1)
§ 5 (Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Erklärung) (1)
§ 6 (Erwerb durch Annahme als Kind) (1)
§ 7 (Erwerb durch Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz) (1)
§ 8 (Einbürgerung eines Ausländers) (1)
§ 9 (Einbürgerung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern) (1)
§ 10 (Anspruch eines Ausländers auf Einbürgerung) (1)
§ 11 (Ausschluss der Einbürgerung) (1)
§ 12 (Ausnahmen von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4) (1)
§ 12 a (Verurteilungen) (1)
§ 12 b (Auslandsaufenthalte) (1)
§ 13 (Einbürgerung ehemaliger Deutscher) (1)
§ 14 (Einbürgerung eines Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) (1)
§ 15 (Einbürgerungsrecht für im Zeitraum vom 30. 01. 1933 bis 08. 05. 1945 Verfolgte) (1)
§ 16 (Einbürgerungsurkunde) (1)
§ 17 (Verlust der Staatsangehörigkeit) (1)
§ 18 (Verlust der Staatsangehörigkeit durch Entlassung) (1)
§ 19 (Entlassung einer unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft stehenden Person) (1)
§§ 20 und 21 (weggefallen) (1)
§ 22 (Versagung der Entlassung) (1)
§ 23 (Wirksamwerden der Entlassung) (1)
§ 24 (Unwirksamkeit der Entlassung) (1)
§ 25 (Verlust durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) (1)
§ 26 (Verlust der Staatsangehörigkeit durch Verzicht) (1)
§ 27 (Verlust der Staatsangehörigkeit durch Annahme als Kind durch einen Ausländer) (1)
§ 28 (Verlust der Staatsangehörigkeit durch Hinwendung zu einem ausländischen bewaffneten Verband oder einer Terrormiliz) (1)
§ 29 (Optionspflicht) (1)
§ 30 (Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit) (1)
§ 31 (Personenbezogene Daten) (1)
§ 32 (Übermittlung personenbezogener Daten) (1)
§ 32 a (Geltung des AufenthG für Einbürgerungsverfahren) (1)
§ 32 b (Ersuch der Staatsangehörigkeitsbehörde bei der Staatsanwaltschaft um Informationen) (1)
§ 33 (Register) (1)
§ 34 (Datenübermittlung im Optionsverfahren) (1)
§ 35 (Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung oder Genehmigung) (1)
§ 36 (Statistik über Einbürgerungen) (1)
§ 37 (Übermittlung von Ausschlussgründen) (1)
§ 38 (Gebühren und Auslagen) (1)
§ 38 a (Ausstellung von Urkunden) (1)
§ 39 (Verordnungsermächtigung) (1)
§ 40 (weggefallen) (1)
§ 40 a (weggefallen) (1)
§ 40 b (Einbürgerung ausländischer Kinder) (1)
§ 40 c (Übergangsvorschriften) (1)
§ 41 (Abweichungsverbot) (1)
§ 42 (Unrichtige oder unvollständige Angaben) (1)
StAR-VwV (55)
Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes a.F. (4)
StAGebV a.F. (12)
Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes a.F. (5)
EinbTestV (31)
StAGRegG a.F. (38)
2. StAngRegG a.F. (14)
RuStAÄndG 1974 a.F. (7)
Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit (6)
StAGZuVO (4)
VwV ZustStAR a.F. (5)
VwV ZustStAR (5)
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Aufhebung von Besatzungsrecht (0)
Herstellung der Einheit Deutschlands (349)
Staatliche Organisation (2949)
Verfassungsschutz, Nachrichtendienst (500)
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Staatshaftung (17)
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Datum
Rechtssystematik
1
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20
von
50
StAG | § 32 b (Ersuch der Staatsangehörigkeitsbehörde bei der Staatsanwaltschaft um Informationen)
Zukünftige Fassung: in Kraft ab 26.6.2024 (Änderung vom 22.3.2024)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 32 b (Ersuch der Staatsangehörigkeitsbehörde bei der Staatsanwaltschaft um Informationen) 1In den Fällen einer rechtskräftigen Verurteilung nach den §§ 86, 86 a, 102,...
StAG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.3.2024 (Änderung vom 22.3.2024)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz § 1 (Begriff "Deutscher") § 2 (weggefallen) § 3 (Erwerb der Staatsangehörigkeit) § 4 (Erwerb durch Geburt) § 5 (Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Erklärung...
StAG | § 10 (Anspruch eines Ausländers auf Einbürgerung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2022 (Änderung vom 21.12.2022)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 10 (Anspruch eines Ausländers auf Einbürgerung) (1) 1Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig n...
StAG | § 30 (Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 30 (Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit) (1) 1Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird bei...
StAG | § 4 (Erwerb durch Geburt)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 4 (Erwerb durch Geburt) (1) 1Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 2Ist b...
StAG | § 27 (Verlust der Staatsangehörigkeit durch Annahme als Kind durch einen Ausländer)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 27 (Verlust der Staatsangehörigkeit durch Annahme als Kind durch einen Ausländer) 1Ein minderjähriger Deutscher verliert mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen...
StAG | § 6 (Erwerb durch Annahme als Kind)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 6 (Erwerb durch Annahme als Kind) 1Mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Deutschen erwirbt das Kind, das im Zeitpunkt des Annahme...
StAG | § 3 (Erwerb der Staatsangehörigkeit)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 3 (Erwerb der Staatsangehörigkeit) (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird erworben 1. durch Geburt (§ 4), 2. durch Erklärung (§ 5), 3. durch Annahme als Kind...
StAG | § 15 (Einbürgerungsrecht für im Zeitraum vom 30. 01. 1933 bis 08. 05. 1945 Verfolgte)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 15 (Einbürgerungsrecht für im Zeitraum vom 30. 01. 1933 bis 08. 05. 1945 Verfolgte) 1Personen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen aus den in Artikel 116 Abs...
StAG | § 12 a (Verurteilungen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 12 a (Verurteilungen) (1) 1Bei der Einbürgerung bleiben außer Betracht: 1. die Verhängung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem Jugendgerichtsgesetz, ...
StAG | § 9 (Einbürgerung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 9 (Einbürgerung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern) (1) 1Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Deutscher sollen unter den Voraussetzungen des § 10 A...
StAG | § 18 (Verlust der Staatsangehörigkeit durch Entlassung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 18 (Verlust der Staatsangehörigkeit durch Entlassung) Ein Deutscher wird auf seinen Antrag aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn er den Erwerb einer a...
StAG | § 40 a (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG §40 a (weggefallen)
StAG | § 8 (Einbürgerung eines Ausländers)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 8 (Einbürgerung eines Ausländers) (1) Ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn se...
StAG | § 14 (Einbürgerung eines Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 14 (Einbürgerung eines Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) 1Ein Ausländer, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann unter den Voraussetz...
StAG | § 5 (Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Erklärung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 5 (Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Erklärung) (1) 1Durch die Erklärung, deutsche Staatsangehörige werden zu wollen, erwerben die nach dem Inkrafttreten des Grun...
StAG | § 12 b (Auslandsaufenthalte)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 12 b (Auslandsaufenthalte) (1) 1Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland wird durch Aufenthalte bis zu sechs Monaten im Ausland nicht unterbrochen. 2Bei längeren Ausland...
StAG | § 32 a (Geltung des AufenthG für Einbürgerungsverfahren)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 32 a (Geltung des AufenthG für Einbürgerungsverfahren) § 88 Absatz 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes gilt für Einbürgerungsverfahren entsprechend.
StAG | § 38 (Gebühren und Auslagen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 38 (Gebühren und Auslagen) (1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten werden, soweit gesetzlich nichts anderes be...
StAG | § 39 (Verordnungsermächtigung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 12.8.2021)
Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Staatsangehörigkeitsgesetz StAG § 39 (Verordnungsermächtigung) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen zu...
Datum
Rechtssystematik
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Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
vom
22.
Juli
1913
(
RGBl.
S. 583
)
, in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung
, letzte Änderung vom
22.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 104
)
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Staatsangehörigkeitsgesetz
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