Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind
(ABl. L 303 vom 28. 11. 2018 S. 39), letzte Änderung vom 19. April 2023 (ABl. L 110 vom 25. 4. 2023 S. 1)