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§ 15 Eintragung der wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis (1)
§ 16 Zuständigkeiten für die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis (1)
§ 17 Verfahren für die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis auf Antrag (1)
§ 17 a Eintragung der wahlberechtigten Unionsbürger, Zuständigkeiten und Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (1)
§ 17 b Eintragung von wahlberechtigten Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis von Amts wegen (1)
§ 18 Benachrichtigung der Wahlberechtigten (1)
§ 19 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, über die Erteilung von Wahlscheinen und über die Bedingungen und Einzelheiten für die Ausübung des Wahlrechts von Unionsbürgern (1)
§ 20 Einsicht in das Wählerverzeichnis (1)
§ 21 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde (1)
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Zweiter Unterabschnitt Wählerverzeichnis
EuWO | § 17 Verfahren für die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis auf Antrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.5.2023 (Änderung vom 2.5.2023)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 17 Verfahren für die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis auf Antrag (1) 1Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis...
EuWO | § 21 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.5.2023 (Änderung vom 2.5.2023)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 21 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde (1) Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einle...
EuWO | § 17 b Eintragung von wahlberechtigten Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis von Amts wegen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2018 (Änderung vom 16.5.2018)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 17 b Eintragung von wahlberechtigten Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis von Amts wegen (1) 1Ist ein wahlberechtigter Unionsbürger auf seinen Antrag hin bei der Wahl vom 1...
EuWO | § 17 a Eintragung der wahlberechtigten Unionsbürger, Zuständigkeiten und Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2018 (Änderung vom 16.5.2018)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 17 a Eintragung der wahlberechtigten Unionsbürger, Zuständigkeiten und Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (1) Nach § 6 Abs. 3 des Europawahlgesetzes wahlbe...
EuWO | § 18 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2018 (Änderung vom 16.5.2018)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 18 Benachrichtigung der Wahlberechtigten (1) 1Spätestens am Tage vor der Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme benachrichtigt die Gemeindebehörde jeden Wah...
EuWO | § 15 Eintragung der wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2018 (Änderung vom 16.5.2018)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 15 Eintragung der wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis (1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tage vor ...
EuWO | § 19 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, über die Erteilung von Wahlscheinen und über die Bedingungen und Einzelheiten für die Ausübung des Wahlrechts von Unionsbürgern
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2013 (Änderung vom 16.12.2013)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 19 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, über die Erteilung von Wahlscheinen und über die Bedingungen und Einzelheiten für die Ausübung des Wahl...
EuWO | § 20 Einsicht in das Wählerverzeichnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2003 (Änderung vom 12.12.2003)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 20 Einsicht in das Wählerverzeichnis (1) 1Die Gemeindebehörde hält das Wählerverzeichnis mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur E...
EuWO | § 16 Zuständigkeiten für die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2003 (Änderung vom 12.12.2003)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 16 Zuständigkeiten für die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis (1) Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist in den Fällen des ...
EuWO | § 14 Führung des Wählerverzeichnisses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2003 (Änderung vom 12.12.2003)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 14 Führung des Wählerverzeichnisses (1) 1Die Gemeindebehörde legt vor jeder Wahl für jeden allgemeinen Wahlbezirk (§ 12) ein Verzeichnis der Wahlberechtigten nach Familiennam...
EuWO | § 22 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2003 (Änderung vom 12.12.2003)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 22 Berichtigung des Wählerverzeichnisses (1) 1Nach Beginn der Einsichtsfrist ist die Eintragung oder Streichung von Personen sowie die Vornahme sonstiger Änderungen im Wähler...
EuWO | § 23 Abschluß des Wählerverzeichnisses
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 23 Abschluß des Wählerverzeichnisses (1) 1Das Wählerverzeichnis ist spätestens am Tage vor der Wahl, jedoch nicht früher als am dritten Tage vor der Wahl, durch die Gemeindeb...
EuWO | Zweiter Unterabschnitt Wählerverzeichnis
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO Zweiter Unterabschnitt Wählerverzeichnis
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Europawahlordnung
(EuWO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
2.
Mai
1994
(
BGBl.
I
S. 957
)
, letzte Änderung vom
11.
August
2023
(
BGBl.
I
Nr. 215
)
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