-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (1021961)
Vorschriften (302565)
Staats- und Verfassungsrecht (5607)
Verfassungsrecht (1320)
Staatliche Organisation (2945)
Staatsorgane (1642)
Wahlrecht (784)
Bundeswahlgesetz (70)
BWO (109)
COVWahlbewAufstVO a.F. (12)
Wahlprüfungsgesetz (22)
EuWG (37)
EuWO (106)
Vorspann (1)
Erster Abschnitt Wahlorgane (12)
Zweiter Abschnitt Vorbereitung der Wahl (38)
Dritter Abschnitt Wahlhandlung (21)
Vierter Abschnitt Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse (16)
§ 60 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk (1)
§ 61 Zählung der Wähler (1)
§ 62 Zählung der Stimmen (1)
§ 63 Bekanntgabe des Wahlergebnisses (1)
§ 64 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse (1)
§ 65 Wahlniederschrift (1)
§ 66 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen (1)
§ 67 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (1)
§ 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (1)
§ 69 Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (1)
§ 70 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land (1)
§ 71 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlgebiet (1)
§ 72 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse (1)
§ 73 Benachrichtigung der gewählten Bewerber (1)
§ 74 Überprüfung der Wahl durch die Landeswahlleiter und den Bundeswahlleiter (1)
Fünfter Abschnitt Nachwahl, Wiederholungswahl, Berufung von Listennachfolgern (4)
Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen (13)
EuAbgG (22)
WStatG (11)
EuWGZustVO BW (4)
GlWVO a.F. (12)
KomEuWVwV a.F. (27)
BWahlGZustVO BW (4)
BtWVwV a.F. (7)
LWG (75)
LWO (125)
LtWVwV a.F. (6)
LWahlPrüfG (17)
VAbstG (56)
StO (62)
Parteien (58)
Symbole, Auszeichnungen, Feiertage (317)
Verkündungswesen (111)
Zuständigkeit der Behörden (12)
Gremienbesetzung (21)
Verfassungsschutz, Nachrichtendienst (455)
Bundespolizei (335)
Staatshaftung (17)
Vereinigung Europas (205)
Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen (179)
Einzelne staats- und verfassungsrechtliche Vorschriften zum Grundgesetz (151)
Verwaltung (70731)
Rechtspflege (23001)
Zivil- und Strafrecht (19598)
Verteidigung (2087)
Finanzwesen (39908)
Wirtschaftsrecht (39516)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (26279)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (11079)
EUR-Lex Vorschriften (12489)
Internationale Übereinkünfte (3785)
Europarecht (48485)
Verkündungsblätter (88510)
Entscheidungen (596667)
Zeitschriften (10109)
Kommentare (23939)
News (171)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Staats- und Verfassungsrecht
→
Staatliche Organisation
→
Wahlrecht
→
EuWO
→
Vierter Abschnitt Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
EuWO | § 60 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.5.2023 (Änderung vom 2.5.2023)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 60 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk 1Im Anschluß an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand vorbehaltlich § 61 Absatz 2 ohne Unterbrechung das...
EuWO | § 61 Zählung der Wähler
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.5.2023 (Änderung vom 2.5.2023)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 61 Zählung der Wähler (1) 1Vor dem Öffnen der Wahlurne werden alle nicht benutzten Stimmzettel vom Wahltisch entfernt. 2Zunächst werden die Zahl der Stimmabgabevermerke im Wä...
EuWO | § 64 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2013 (Änderung vom 16.12.2013)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 64 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse (1) 1Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt ist, meldet es der Wahlvorsteher dem Kreis- oder Stadtwahlleiter. 2Ist ...
EuWO | § 71 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlgebiet
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2013 (Änderung vom 16.12.2013)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 71 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlgebiet (1) 1Der Bundeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse. 2Er ermi...
EuWO | § 72 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2013 (Änderung vom 16.12.2013)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 72 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse (1) Sobald die Feststellungen aller Wahlausschüsse abgeschlossen sind, machen 1. der Bundeswahlleiter das endgültige Wahlerg...
EuWO | § 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 11.12.2008 (Änderung vom 3.12.2008)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (1) 1Ein vom Briefwahlvorsteher bestimmtes Mitglied des Briefwahlvorstandes öffnet die Wahlb...
EuWO | § 73 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 11.12.2008 (Änderung vom 3.12.2008)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 73 Benachrichtigung der gewählten Bewerber (1) 1Der Bundeswahlleiter benachrichtigt die vom Bundeswahlausschuss für gewählt erklärten Bewerber nach der mündlichen Bekanntgabe...
EuWO | § 69 Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Kreis oder in der kreisfreien Stadt
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 11.12.2008 (Änderung vom 3.12.2008)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 69 Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (1) 1Der Kreis- oder Stadtwahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Wahlvorstände ...
EuWO | § 74 Überprüfung der Wahl durch die Landeswahlleiter und den Bundeswahlleiter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 11.12.2008 (Änderung vom 3.12.2008)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 74 Überprüfung der Wahl durch die Landeswahlleiter und den Bundeswahlleiter (1) 1Die Landeswahlleiter und der Bundeswahlleiter prüfen, ob die Wahl nach den Vorschriften des E...
EuWO | § 67 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2003 (Änderung vom 12.12.2003)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 67 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (1) 1Die für den Eingang der Wahlbriefe zuständige Stelle (§ 59 Abs. 2) sa...
EuWO | § 62 Zählung der Stimmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2003 (Änderung vom 12.12.2003)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 62 Zählung der Stimmen (1) 1Nachdem die Stimmzettel sowie die Stimmabgabevermerke und die Wahlscheine gezählt worden sind, bilden mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvor...
EuWO | § 65 Wahlniederschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2003 (Änderung vom 12.12.2003)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 65 Wahlniederschrift (1) 1Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage ...
EuWO | § 66 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2003 (Änderung vom 12.12.2003)
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 66 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen (1) 1Hat der Wahlvorstand seine Aufgabe erledigt, so verpackt der Wahlvorsteher je für sich 1. die Stimmzettel, geordnet und g...
EuWO | Vierter Abschnitt Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO Vierter Abschnitt Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
EuWO | § 70 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 70 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land (1) Der Landeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und stellt danach die end...
EuWO | § 63 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Europawahlordnung
(EuWO)
Europawahlordnung EuWO § 63 Bekanntgabe des Wahlergebnisses 1Im Anschluß an die Feststellungen nach § 60 gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den in dieser Vorschrift bezeichneten...
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Europawahlordnung
(EuWO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
2.
Mai
1994
(
BGBl.
I
S. 957
)
, letzte Änderung vom
11.
August
2023
(
BGBl.
I
Nr. 215
)
Mehr...
Schließen
Europawahlordnung
Vierter Abschnitt Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×